Kontrollen

Strom ist komfortabel, kann aber auch gefährlich sein. Ein respektvoller und sorgfältiger Umgang mit ihm hilft Unfälle zu vermeiden.

Um die Sicherheit elektrischer Installationen zu gewährleisten, schreibt die Gesetzgebung in der Niederspannungs-Installations-Verordnung (NIV) periodische Sicherheitsprüfungen sowie Abnahmekontrollen vor.

Periodische Kontrollen

Die Aufforderung an die Installationen-Eigentümer erfolgt in gesetzlich festgelegten Intervallen direkt durch Ihre Netzbetreiberin. Die Verantwortung für die Einhaltung von Sicherheit und Kontrolle trägt der Eigentümer. 

Wohnungsbauten

20 JahreKindergärten und Schulen5 Jahre
Gewerbebauten10 JahreAutowerkstätten5 Jahre
Landwirtschaft10 JahreKläranlagen5 Jahre
Restaurants und Hotels5 JahreBaustelleninstallationen1 Jahr

Zudem müssen die elektrischen Installationen auch bei einer Handänderung geprüft werden, sofern die letzte Kontrolle länger als 5 Jahre zurück liegt.

Abnahmekontrolle

Neu erstellte Installationen werden durch den Elektroinstallateur geprüft. Ausser bei Wohnungsbauten müssen alle neu erstellten oder geänderten Installationen zusätzlich durch ein unabhängiges Kontrollunternehmen geprüft werden.

Wer kontrolliert Ihre Installationen?

Zusammen mit der Aufforderung von Repower wird ein Auszug kontrollberechtigter Unternehmen aus der Region ausgehändigt. Berücksichtigen Sie, dass Unternehmen welche mit der Planung, Erstellung, Änderungen oder dem Unterhalt der Liegenschaft beteiligt waren, nicht mit der Kontrolle beauftragt werden dürfen.

Sicherheitsnachweis

Werden bei der Kontrolle Mängel festgestellt, beauftragen Sie als Eigentümer Ihren Elektroinstallateur mit deren Behebung. Ist die Installation in Ordnung, wird ein Sicherheitsnachweis durch das Kontrollunternehmen ausgestellt. Sie sind dazu verpflichtet, diesen bis zur nächsten Kontrolle aufzubewahren.

Selber installieren

Grundsätzlich dürfen nur Personen Hausinstallationen ausführen, welche über die nötige Kompetenz verfügen. Das Eidgenössische Starkstrominspektorat erteilt dazu entsprechende Installationsbewilligungen.

Laien dürfen ausschliesslich in selbstbewohnten Wohnräumen folgende Arbeiten ausführen:

  • Installationen an einphasigen Stromkreisen. Diese müssen jedoch durch einen 30 mA Fehlerstrom-Schutzschalter (FI-Schalter) geschützt sein. Der erfüllte Personen- und Sachenschutz muss durch eine Fachperson mittels Sicherheitsnachweis ausgewiesen werden.
  • Installationen ohne FI-Schalter: Das Montieren von Lampen mit den dazugehörigen Lichtschaltern (ohne Steckdosen).
Giancarlo Kohl

Giancarlo Kohl
Leiter Kontrollwesen
SWiBi AG im Auftrag von Repower

T +41 81 839 7507
F +41 81 839 7599