Meldepflichten

Wichtig für den Netzanschlussnehmer

Die Meldepflicht besteht in folgenden Fällen und muss im Voraus mit den entsprechenden Formularen der Netzbetreiberin gemeldet werden:

  • Neuanschluss einer Liegenschaft
  • Änderung oder die Erweiterung eines bestehenden Anschlusses
  • Erhöhung der bezugsberechtigten Leistung bzw. des zugrunde gelegten Nennstroms
  • Anschluss von bewilligungspflichtigen Installationen und elektrischen Verbrauchern, insbesondere Anlagen, die Spannungseinbrüche oder Netzrückwirkungen verursachen
  • Parallelbetrieb elektrischer Energieerzeugungsanlagen mit dem Verteilnetz
  • Energiebezug für vorübergehende Zwecke (Baustellen, Ausstellungen, Festanlässe, usw.)

Ihr Kontakt

Nicolaus Caduff

Nicolaus Caduff
Leiter Netzplanung
Surselva
Repower Svizzera

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Marco Schröttenthaler

Marco Schröttenthaler
Leiter Netzplanung Prättigau / Rheintal
Repower Schweiz

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Ivan Caderas

Ivan Caderas
Leiter Netzplanung
Engadin & Puschlav
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T +41 81 839 7525
F +41 81 839 7599