Stromkennzeichnung

Bei Nahrungsmitteln werden die Bestandteile und deren Ursprung seit Jahren deklariert. Seit 2006 ist jeder Schweizer Stromversorger verpflichtet, die Herkunft und Zusammensetzung der Energielieferungen an seine Endkunden einmal jährlich zu publizieren.

So funktioniert's

Elektrizität ist ein homogenes Gut. Dem Strom sieht man nicht an, ob er in einem Wasser- oder in einem Kernkraftwerk produziert worden ist. Sein physikalischer Fluss lässt sich nicht zurückverfolgen. Dank der Kenntnis über die Mengen des ins Netz gespeisten Stroms sowie der Bilanzierung des gehandelten Stroms lassen sich die einzelnen Mengen jedoch rechnerisch eindeutig realen Kunden zuordnen.

Hauptziel der Kennzeichnung ist die Erhöhung des Konsumentenschutzes durch eine transparente Abbildung des Strommixes und die dadurch mögliche objektive Vergleichbarkeit verschiedener Lieferantenangebote. Der Gesetzgeber erhofft sich dadurch auch eine Förderung der erneuerbaren Energien.

Der weit verbreitete Glaube, in der Schweiz - und vor allem in den Bergen - hätten alle Bezüger ja ohnehin Strom aus Wasserkraft, muss hier relativiert werden. Zwar beträgt der Anteil der Produktionsmenge aus Wasserkraft auch heute noch über 50 Prozent der Gesamtproduktion in der Schweiz. Was aber in der Schweiz produziert wurde, muss nicht zwingend auch in der Schweiz verkauft worden sein.

Die Kunden haben die Wahl

Welchen Strom man selbst im Hause hat, bestimmt schlussendlich nicht der Lieferant, sondern der Kunde selbst. Er wählt seinen Anteil an erneuerbarer Energie, indem er zum Beispiel «PurePower Graubünden» bestellt. Kundinnen und Kunden haben heute die Wahl wie im Einkaufsladen: Sie können ihren Strommix selbst zusammenstellen.


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M. Gerber

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Leiter Verkauf & Kundenbetreuung
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