Für den Begriff «Ökostrom» existiert keine verbindliche und allgemein akzeptierte Definition. Dadurch wird der Begriff für sehr unterschiedliche regenerative Erzeugungsformen, Produkte und Altersklassen von (Wasser-)Kraftwerken verwendet, welche in ihrer ökologischen Auswirkung und Relevanz ebenfalls sehr unterschiedlich sind. Dies stiftet vor allem viel Verwirrung (manifestiert sich sehr deutlich in der deutschen Medienberichterstattung), untergräbt die Glaubwürdigkeit und Transparenz und ist insgesamt der Förderung der erneuerbaren Energien nicht dienlich.

Unser Verständnis von «Ökostrom» orientiert sich an der Definition des Vereins für umweltgerechte Energie VUE, welche das Label «naturemade» vergibt. Zumindest in der Schweiz hat sich dessen Definition in der Elektrizitätsbranche weitgehend etabliert. Nur wenn Stromproduktion und/oder Stromprodukte folgende Kriterienkombination aufweisen, verwenden wir den Begriff Ökostrom:

Förderwirkung (Additionalität): zweckgebundener Aufpreis, Neuanlagenanteile oder Fördermodell
Ökologisierung der Wasserkraft (lokal/regional): Ökoeffektivität (Greenhydro Standard) oder Ökoeffizienz (Trinkwasserkraft) und Ökologisierung im Sinne von Renaturierungsmassnahmen
Klimaschonung (global): tiefe CO2-Emissionen (Referenz: modernes GuD-Kraftwerk)
Das Label «naturemade star» vereinigt derzeit diese Ausprägungen, sodass wir den Begriff Ökostrom nur für mit diesem Gütesiegel zertifizierte Stromprodukte und –produktion verwenden. Bei allen anderen Variationen vermeiden wir das Wort «Öko» und sprechen allgemeiner von regenerativer oder erneuerbarer Energie.