Solaranlage bauen und profitieren

Bund, Kanton und Gemeinden machen sich für Ihre Solaranlage stark.

Fördergelder für Solaranlagen

Die Energiestrategie 2050 des Bundes gibt den schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie vor. Ein wichtiger Pfeiler ist die Solarenergie. Ihr Potenzial ist enorm: Bis zum Jahr 2050 dürften gemäss Schätzungen des Bundesamts für Energie rund 20 Prozent des derzeitigen Strombedarfs durch Photovoltaik gedeckt werden.

Bei der Förderung von Solaranlagen funktioniert der Föderalismus vorbildlich. Denn nicht nur der Bund fördert die alternative Energie, auch Kantone und Gemeinden ziehen mit. Sie alle forcieren die Solarenergie, weil die gesteckten Ziele im Energiebereich nur mit ihr erreicht werden können.

Jetzt mit SUN@HOME eine Solaranlage planen und von den Förderbeiträgen profitieren.

Zum Solarrechner

Förderung Bund

Der Bund förderte den Ausbau der Stromproduktion allein 2022 mit 450 Millionen Franken. 2023 werden es sogar 600 Millionen Franken sein. Unterstützt werden sowohl kleine PV-Anlagen bis 30 Kilowatt-Peak (kWp) als auch grössere Solarstromanlagen über 30 kWp. Ganz egal, ob auf dem Dach oder an der Fassade. Anlagen mit hohem Winkel und solche auf grosser Höhe werden mit einem zusätzlichen Bonus unterstützt.



Einmalvergütung und Boni

Beiträge ab 1. Januar 2023

Art Grundbetrag pro Anlage Leistungsbetrag CHF/kWp Bonus
2-5 kWp > 5 kWp < 30 kWp > 30 kWp > 100 kWp Neigungswinkel
≥  75° pro kWp
Höhenbonus pro kWp
angebaut 1) 200 - 400 300 270 100 250
integriert 2) 200 - 440 330 270 250 250

Bedingungen:

Allgemein

  • Mindestleistung von 2 kWp
  • Bei Anlagen grösser als 30 kWp wird der Leistungsanteil anteilsmässig nach den Leistungsklassen berechnet

Neigungswinkel

  • ≥  75°

Höhenbonus

  • Grösse Solaranlage mindestens 150 kWp
  • Auf über 1500 m ü. M.
  • Ausserhalb der Bauzone
  • Nicht angebaut oder integriert bei einem Gebäude

Beispielrechnungen
Fördergelder Bund

Einfamilienhaus ab 1. Januar 2023



Solaranlage Aufdach 10 kWp

Grundbetrag 0 CHF
Leistungsbetrag 10 x 400 CHF
Total 4000 CHF


Solaranlage Fassade (integriert) 5 kWp

Grundbetrag 200 CHF
Leistungsbetrag 5 x 440 CHF
Neigungswinkelbonus 5 x 250 CHF
Total 3650 CHF


Weitere Informationen:

Tarifrechner (pronovo.ch)

Einmalvergütung (bfe.admin.ch)

Übersicht Einmalvergütung

Energieförderverordnung, EnFV

Hohe Einmalvergütung - ohne Eigenverbrauch


Allgemeingültig
Es werden maximal 60% einer Referenzanlage ausbezahlt.
Produzierter Solarstrom muss während 15 Jahren ins Netz eingespeist werden (kein Eigenverbrauch). Andernfalls muss der Förderbetrag anteilsmässig zurückgezahlt werden.
< 150 kWp
Fördergelder 450 CHF / kWp
≥  150 kWp
Fördertopf Das Auktionsvolumen, Auktions-Zeitfenster und der Gebotshöchstwert in CHF/kW werden vom BFE vorab festgelegt.
Least to Most Das Auktionsvolumen ist beschränkt: Gebote mit tiefsten Förderkosten werden zuerst bedient.
Baureife Eine Sicherheitsleistung von 10% der Fördersumme ist zu hinterlegen.
Umsetzungsfrist Das Projekt muss innert 18 Monaten umgesetzt werden; andernfalls geht die Sicherheitsleistung verloren.

Förderung Kanton Graubünden

Der Kanton Graubünden tritt der Winter-Stromknappheit mit Anreizen für sogenannte aufgeständerte Anlagen, also an Fassaden, Geländern oder Mauern, mit einer Unterstützung von 300 CHF/kWp entgegen. Im Zuge des Green Deals wurde dieser Betrag auf 600 CHF/kWp verdoppelt. Fassadenanlagen können im Winter bis zu 30% mehr Strom produzieren als gleich grosse Anlagen auf Flachdächern. Sie bleiben im Winter schneefrei und profitieren von der flachen Sonneneinstrahlung. Auch der reflektierende Schnee trägt zu einer erhöhten Stromproduktion bei.



Förderbeträge Kanton

Anlage-Art Förderung Winterstrom CHF/kWp
Fassaden 600


Bedingungen:

  • Mindestleistung 3 kWp
  • Maximale Fördergelder 400'000 CHF - solange der Green Deal gültig ist.
  • Neigungswinkel zwischen 60° und 90°
  • Standort mit einer Globalstrahlung von mehr als 1250 kWh/a
  • Exposition zwischen O – S – W. (Bifaciale Anlagen sind von der Anforderung befreit)

Beispielrechnungen
Fördergelder Graubünden

Einfamilienhaus ab 1. April 2022



Solaranlage Fassade 5 kWp

Beitrag Kanton 5 x 600 CHF
Total 3000 CHF


Weitere Informationen

Infos & Leitfaden (gr.ch)

Globalstrahlung Graubünden

Gesuch stellen

Förderung Gemeinde Landquart

Einzelne Bündner Gemeinden* wie die Energiestadt-Gemeinden Felsberg, Rhäzüns und Landquart fördern Solaranlagen zusätzlich zum nationalen und kantonalen Förderprogramm. Wie lukrativ dies sein kann, zeigt das Beispiel Landquart. Landquart unterstützt Photovoltaikanlagen mit einem zusätzlichen Beitrag von 300 Franken pro kWp. Bei Indach-Anlagen verdoppelt sich der Beitrag gar auf 600 Franken pro kWp.

*Verfügt auch Ihre Gemeinde über ein Förderprogramm? Finden Sie es heraus.



Förderbeträge Landquart

Beiträge ab 1. April 2022

Anlage-Art Leistungsbetrag CHF/kWp
Aufdach 300
Indach 600
Fassaden 300


Bedingungen:

  • Fördergelder werden zwischen mindestens 3 kWp und maximal 200 kWp Anlagenleistung ausbezahlt. Indach-Anlagen profitieren von einer Verdoppelung der Fördergelder.
  • Bei Neubauten wird das gesetzliche Minimum (Eigenstromerzeugungspflicht) von der Anlagenleistung abgezogen.

Beispielrechnung
Fördergelder Landquart

Einfamilienhaus ab 1. April 2022



Solaranlage Aufdach 10 kWp

Leistungsbeitrag 10 x 300 CHF
Total 3000 CHF


Solaranlage Fassade 5 kWp

Leistungsbeitrag 5 x 300 CHF
Total 1500 CHF


Weitere Informationen

Förderflyer Gemeinde Landquart

Förderportal Gemeinde Landquart

Übersicht Fördergelder Solaranlagen

Alle Beträge in CHF

Fördergelder Solaranlagen angebaut 1) integriert 2)
Bund
Grundbetrag 2-5 kWp 200 200
Grundbetrag > 5 kWp 0 0
Leistungsbetrag bei < 30 kWp
400 / kWp
bei > 30 kWp
300 / kWp
bei > 100 kWp
270 / kWp
bei < 30 kWp
440 / kWp
bei > 30 kWp
330 / kWp
bei > 100 kWp
270 / kWp
Bonus
Neigungswinkel ≥  75° pro kWp 100 250
Höhenbonus pro kWp 250 250
Kanton Graubünden
Förderung Winterstrom
(bei einem Neigungswinkel > 60°)
600 / kWp 600 / kWp
Gemeinde Landquart
Leistungsbetrag 300 / kWp 600 / kWp








Beispiele Fördergelder Berechnung

Sämtliche Fördergelder – von Bund, Kanton und Gemeinde – sind kumulierbar. 

Beispielrechnung Fördergelder für Solaranlage Fassade (integriert) 5 kWp

Einfamilienhaus ab 1. Januar 2023



Fördergelder Bund

Grundbetrag 200 CHF
Leistungsbetrag 5 x 440 CHF
Bonus 5 x 250 CHF
Total 3650 CHF


Fördergelder Kanton Graubünden

Beitrag Kanton 5 x 600 CHF
Total 3000 CHF


Fördergelder Gemeinde Landquart

Leistungsbetrag 5 x 300 CHF
Total 1500 CHF


Total Fördergelder 8150 CHF

Beispielrechnung Fördergelder für Solaranlage Aufdach 10 kWp

Einfamilienhaus ab 1. Januar 2023



Fördergelder Bund

Grundbetrag 0 CHF
Leistungsbetrag 10 x 400 CHF
Total 4000 CHF


Fördergelder Gemeinde Landquart

Leistungsbetrag 10 x 300 CHF
Total 3000 CHF


Total Fördergelder 7000 CHF

 

 

1) angebaut:
Die Solaranlage gilt als angebaut, wenn sie auf die geschlossene Dachhaut, Fassade oder andere bestehende Infrastruktur installiert wird.

2) integriert:
Um als integrierte Anlage zu gelten, muss eine PV-Anlage in ein Gebäude integriert sein und zusätzlich eine Doppelfunktion erfüllen, also neben der Energieproduktion dem Wetterschutz, dem Wärmeschutz oder der Absturzsicherung dienen.

 

 

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Sie wurden aus Informationen des Bundes, des Kantons Graubünden und der Gemeinde Landquart zusammengetragen. Sämtliche Förderbeiträge sind an gewisse Bedingungen geknüpft.