
Die energiepolitischen Hintergründe
Das erste Massnahmenpaket der bundesrätlichen Energiestrategie 2050 sieht unter anderem vor, die heutige «Kostendeckende Einspeisevergütung» (KEV) zu einem Einspeisevergütungssystem mit Direktvermarktung umzubauen.
Das heisst, dass Betreiber von Stromproduktionsanlagen mit einer Leistung von mehr als 500 Kilowatt spätestens ab dem 1.1.2020 selber für den Absatz ihres Stroms am Markt verantwortlich sein werden – also auch Betreiber von Anlagen, die aktuell unter der KEV laufen. Für den ökologischen Mehrwert erhalten sie dafür eine Einspeiseprämie.
Für kleine Anlagen kann der Bundesrat vorsehen, dass deren Betreiber die Elektrizität nicht direkt vermarkten müssen, sondern sie zu einem Referenz-Marktpreis einspeisen können.

Die Umstellung als Chance nutzen
Der Gang an den freien Strommarkt bedeutet eine gewisse Unabhängigkeit von der KEV. Die Strommarktproduzenten nehmen die Vermarktung der generierten Strommengen selbst in die Hand.
In der Direktvermarktung erhält der Produzent ein Bewirtschaftungsentgelt, um die Aufwendungen für die Marktzugänge, Prognosearbeit, Optimierung sowie für die Ausgleichsenergie zu entschädigen. Mit dem Kraftwerk können die Flexibilitäten der Märkte und der Kraftwerksanlagen genutzt werden.