Zeitgleichheit
Mit Zeitgleichheit ist der Nachweis der zeitlichen Kongruenz von Stromproduktion und -verbrauch gemeint (viertelstündlich oder stündlich), was nur über eine klassische verteilnetzgebundene Lieferung mit (Standard-) Lastprofilen möglich ist. Damit ist gewährleistet, dass die Regelleistung (resp. Ausgleichsenergie), welche sekundengenau Differenzen von Ein- und Ausspeisungen im Netz ausgleichen muss, minimiert wird. Regelleistung stammt in Europa i. d. R. aus Anlagen, welche (indirekt) mit fossilen Energieträgern betrieben werden (Gas-Kombikraftwerke, Pumpspeicher-Kraftwerke).
Wir haben betreffend der Wirkung der Zeitgleichheit eine kritische Haltung. Neben dem grossen administrativen Aufwand, der mit einer solchen Lieferung verbunden ist, scheint uns die Zeitgleichheit der Förderung erneuerbarer Energien im jetzigen Ausbaustadium sogar hinderlich zu sein. Nur grössere Anlagen wie Laufwasserkraftwerke sind in der Lage, unter Einhaltung einer grossen Schwankungsreserve Zeitgleichheit zu liefern. Solarstrom-, Kleinwasserkraftanlagen oder Windanlagen (dezentrale Produzenten) sind nur bedingt in der Lage, verbindlich zu liefernde Lastprofile nachzufahren. Wegen der naturbedingt schwankenden Erzeugung kann kaum auf Basis einer Jahresprognose eine Lieferung verkauft werden. Die dafür vorzuhaltenden Schwankungsreserven sind zu gross. Wir sind der Meinung, dass die erneuerbaren Energien im freiwilligen Markt effektiver und effizienter auf Jahres-, Quartals- oder allenfalls Monatsmengen bilanziert werden.