Sie planen eine Photovoltaikanlage oder eine andere Energieerzeugungsanlage (EEA) im Netzgebiet von Repower? Dann finden Sie hier Antworten auf alle für Sie relevanten Fragen. Gerne stehen wir Ihnen auch persönlich für Auskünfte zur Verfügung.
Sie planen eine Photovoltaikanlage oder eine andere Energieerzeugungsanlage (EEA) im Netzgebiet von Repower? Dann finden Sie hier Antworten auf alle für Sie relevanten Fragen. Gerne stehen wir Ihnen auch persönlich für Auskünfte zur Verfügung.
Unsere Checkliste unterstützt Sie bei der Erstellung Ihrer Energieerzeugungsanlage.
Eigenverbrauch liegt vor, wenn Betreiber von Anlagen die selbst produzierte Energie am Ort der Produktion ganz oder teilweise selbst verbrauchen und/oder die selbst produzierte Energie zum Verbrauch am Ort der Produktion ganz oder teilweise veräussern. Dies gilt auch für Betreiber von Anlagen, die am Einspeisevergütungssystem (EVS) teilnehmen, eine Einmalvergütung (GREIV/KLEIV) erhalten oder einen Investitionsbeitrag in Anspruch nehmen.
Sie verbrauchen die Energie, die Ihre Anlage produziert, soweit möglich direkt selbst vor Ort.
Zu Zeiten, in denen Ihre Produktion höher ist als Ihr Verbrauch, können Sie den Überschuss ins Netz einspeisen. Dieser Überschuss wird Ihnen durch Repower oder Dritte vergütet.
Wenn Ihre Anlage zu wenig oder gar nicht produziert, beziehen Sie den zusätzlich benötigten Strom aus dem Netz.
Weitere Informationen zum Eigenverbrauch entnehmen Sie dem Merkblatt.
Falls Sie keinen Eigenverbrauch geltend machen möchten, da Sie keinen namhaften Verbrauch aufweisen, kommt dieses Vergütungsmodell zum Tragen. Auch wenn Sie Ihren Strom vollumfänglich verkaufen möchten, können Sie sich für dieses Modell entscheiden.
Bei einer Vergütung auf Basis der Nettoproduktion speisen Sie die Energie, die Ihre Anlage produziert, vollumfänglich ins öffentliche Netz und erhalten dafür eine Vergütung. Den Strom für Ihren Verbrauch beziehen Sie zu 100 Prozent aus dem Netz.
Es gibt zwei Anschlussvarianten für Energieerzeugungsanlagen. Bei der Wahl zwischen diesen Messanordnungen ist der Produzent grundsätzlich frei. Gewisse Anforderungen gilt es aber zu beachten. Beim Anschluss einer Energieerzeugungsanlage ans Netz von Repower haben Sie die Wahl zwischen den Messanordnungen «Nettoproduktion» und «Eigenverbrauch/Überschuss».
Eigenverbrauch ist, wenn der gewonnene Strom gleichzeitig vom Produzenten oder von Dritten verbraucht wird. Ein klassisches Beispiel von einer Verbrauchsstätte wäre hierfür ein Einfamilienhaus mit Photovoltaik-Anlage.
Grundeigentümer können sich unter gewissen Voraussetzungen zu einer Eigenverbrauchsgemeinschaft zusammenschliessen. Davon profitieren/teilnehmen können die Grundeigentümer als Endverbraucher oder auch ihre Mieter. Ein Beispiel wäre hier ein Mehrfamilienhaus, unter der Annahme, dass die Voraussetzungen stimmen.
Die gesamte produzierte Energie der Anlage abzüglich des Eigenbedarfs der Anlage (sog. Hilfsspeisung) wird direkt ins Netz eigespeist und vergütet. Verbraucher wie Wärmepumpe, Kühlschrank, Kochherd etc. werden separat gemessen und verrechnet.
Die Bildung des ZEV, die teilnehmenden Mieter/Pächter/Grundeigentümer inkl. deren schriftliche Zustimmung zum Zusammenschluss sowie der Vertreter sind Repower von den Grundeigentümern mindestens drei Monate im Voraus mit folgendem Formular zu melden:
Förderprogramm für die Technologien Wasserkraft (1-10 MW), Photovoltaik ab 100 kWp, Wind, Biomasse und Geothermie.
Mehr erfahrenEinmalige Investitionshilfe für Photovoltaik, unterteilt in zwei Förderprogramme: für kleine (KLEIV) und grosse (GREIV) Anlagen.
Mehr erfahrenDie Mehrkostenfinanzierung (MEF) ist eines der Vorreiterprogramme zur Förderung von erneuerbaren Energien in der Schweiz. Es sind keine Neuaufnahmen mehr möglich.
Mehr erfahrenRepower hat sämtlichen Produzenten und Prosumern mit einer Energieerzeugungsanlage (EEA) bis zu einer Leistung von höchstens 3 MW oder einer jährlichen Produktion von höchstens 5’000 MWh (abzüglich eines allfälligen Eigenverbrauchs) die in das Verteilnetz eingespiesene Energie zu vergüten. Produzenten und Prosumer, die am Einspeisevergütungssystem (Art. 19 EnG) teilnehmen, haben kein Anrecht auf eine Vergütung.
Alle Betreiber von Produktionsanlagen, unabhängig von deren Energiequalität und dem Vergütungsmodell (Eigenverbrauch oder Nettoproduktion) erhalten immer eine Vergütung für die physisch ins Repower-Verteilnetz eingespeiste Energie. Mit der Wahl dieses Tarifs kann der Herkunftsnachweis (HKN) durch den unabhängigen Produzenten zu Marktkonditionen verkauft werden. Die Rückspeisevergütung für Elektrizität aus erneuerbarer Energie wird nach Vorgaben von Art. 15 Abs. 3 des Energiegesetzes (EnG) und Art. 12 der Energieverordnung (EnV) jährlich berechnet. Die Kosten für die Energierückspeisung oder Vergütung werden zu einem Arbeitspreis pro bezogene kWh in Rechnung gestellt.
Für alle Betreiber von Photovoltaikanlagen (EEA > 30 kVA), unabhängig von deren Vergütungsmodell (Eigenverbrauch oder Nettoproduktion), behält sich Repower das Recht vor, die Abnahme des ökologischen Mehrwerts individuell zu regeln. Die Abnahme des ökologischen Mehrwerts erfolgt unter dem Vorbehalt, dass Repower einen entsprechenden Bedarf hat. Der ökologische Mehrwert ist durch diese Vergütung abgegolten. Der Anspruch auf eine Weitervermarktung des HKN durch den unabhängigen Produzenten entfällt. Die Photovoltaikanlage muss diesbezüglich «naturemade Star»- zertifiziert sein. Weiter muss sichergestellt sein, dass die HKN auf das Händlerkonto von Repower transferiert werden. Die HKN können von Repower erst dann vergütet werden, wenn die dafür akkreditierte Zertifizierungsstelle Pronovo AG die Anlage im Herkunftsnachweissystem erfasst hat. Repower kann auf diesen Prozessschritt keinen Einfluss nehmen
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Wir stehen Ihnen für alle Fragen und Anliegen rund um Ihren Energiebezug gerne zur Verfügung.
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