Rückliefervergütung
Wer mit seiner eigenen Photovoltaikanlage mehr Strom produziert, als er verbraucht, kann die überschüssige Energiemenge ins Repower-Netz einspeisen. Dafür erhalten Kundinnen und Kunden eine Rückliefervergütung; Herkunftsnachweise können zusätzlich abgegolten werden.
Ab dem 1. Januar 2026 gelten schweizweit einheitliche Regeln für die Abnahme von Solarstrom, einschliesslich Minimalvergütungen für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von weniger als 150 kW. Die Rückliefervergütung für Energie aus erneuerbaren Quellen richtet sich ab 2026 nach den Marktpreisen für Strom. Wer seine Produktion an Dritte vermarktet oder das nationale Einspeisevergütungssystem nutzt, erhält keine zusätzliche Rückliefervergütung durch Repower.
Marktbasierte Rückliefervergütung ab 2026
So funktioniert’s
Ab 2026 richtet sich die Rückliefervergütung von Repower nach dem vierteljährlich gemittelten Referenzmarktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung. Diesen Preis für Elektrizität aus Photovoltaik-, Wasserkraft-, Biomasse-, Wind- und Geothermieanlagen berechnet das Bundesamt für Energie (BFE).
Für kleinere Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis 150 kW gilt eine Minimalvergütung; Herkunftsnachweise (HKN) werden zusätzlich vergütet. Die Rückliefervergütung kann je nach Zeitpunkt der Einspeisung schwanken – im Winter fällt sie tendenziell höher aus, im Sommer tiefer. Liegt der Referenzmarktpreis über der Minimalvergütung, vergütet Repower den höheren Betrag. Die Gutschrift erfolgt jeweils mit der Quartalsabrechnung.
Von der Rückliefervergütung profitieren sämtliche Produzentinnen und Produzenten sowie Prosumer mit einer Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie (EEA). Die Leistung der EEA darf jedoch höchstens 3 MW betragen oder eine jährliche Produktion, abzüglich eines allfälligen Eigenverbrauchs, von maximal 5’000 MWh.
Darum die Umstellung
Die Einführung der marktbasierten Rückliefervergütung geht auf das revidierte Energiegesetz zurück. Sie orientieren sich stärker am tatsächlichen Wert des Stroms. Das neue Modell ist schweizweit einheitlich und transparent. Es setzt ein erstes grobes Marktsignal und schafft für Besitzerinnen und Besitzer von Photovoltaikanlagen einen zusätzlichen Anreiz, den Eigenverbrauch zu optimieren.