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Die Versorgung der Schweiz mit Strom ist derzeit sichergestellt.
Die Situation an den Strommärkten ist aber weiterhin angespannt. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom), das Bundesamt für Energie (BFE), die wirtschaftliche Landesversorgung WL sowie die nationale Netzgesellschaft Swissgrid beobachten die Situation laufend.
Wie viel Strom wird aktuell produziert und wie viel verbraucht? Die neuesten Informationen zur Lage stellt der Bund übersichtlich dargestellt in seinem Energiedashboard bereit.
Repower ist die grösste Energieversorgerin mit Firmensitz in Graubünden. Unsere jährliche Eigenproduktion (Inkl. Beteiligungen) beläuft sich auf rund drei Terawattstunden. Das ist ein Vielfaches der Strommenge, die wir für die Versorgung unserer 47'000 direkt versorgten Kundinnen und Kunden in Graubünden benötigen. Im Falle einer schweren Mangellage, der die Wirtschaft nicht selbst zu begegnen vermag, gehen jedoch nationale Interessen vor. In diesem Fall greift die wirtschaftliche Landesversorgung mit gezielten Massnahmen in das Marktgeschehen ein, um entstandene Angebotslücken zu schliessen.
Repower macht auch bei der Wasserkraftreserve des Bundes mit. Das heisst, wir halten aktuell einen Teil unserer Produktion (24 GWh) zurück, um damit die Energieversorgung der Schweiz für die kritische Phase gegen Ende des Winters zu stärken.
Der effizienteste Beitrag ist: Strom zu sparen. Jede gesparte Kilowattstunde Strom hilft uns, sicher durch den Winter zu kommen. Spartipps:
Dem Bund stehen im Elektrizitätsbereich verschiedene Bewirtschaftungsmassnahmen zur Reduktion des Stromverbrauchs zur Verfügung (Sparappelle, Verbrauchseinschränkungen, Kontingentierung von Grossverbrauchern, Netzabschaltungen).
In einer Strommangellage gibt es Strom, aber zu wenig. Deshalb würde der Bund die Bevölkerung und die Wirtschaft in einem ersten Schritt mittels Sparappellen aufrufen, den Stromverbrauch freiwillig zu reduzieren.
Der Bund kann den Verbrauch elektrischer Energie einschränken oder verbieten. Nicht zwingend benötigte Geräte, Anlagen oder Lichtquellen, wie zum Beispiel Schaufenster-, Reklame- oder Festbeleuchtung sollen vollständig ausgeschaltet bleiben. Die konkrete Liste aller verbotenen Anwendungen von Strom ist abhängig vom Grad der Unterversorgung und wird bei der Inkraftsetzung der Massnahme durch den Bund kommuniziert.
Mit einer Stromkontingentierung soll Elektrizität seitens der Grossverbraucher so weit eingespart werden, dass Angebot und Nachfrage wieder im Gleichgewicht sind. Den Konsumenten wird dabei für eine gewisse Zeitspanne nur noch ein Prozentsatz der normalerweise von ihnen nachgefragten Menge zur Verfügung gestellt. Sie müssen sodann ihren Stromverbrauch durch geeignete Massnahmen selbständig reduzieren. Die verfügbare Menge orientiert sich dabei am früheren Verbrauch während einer Referenzperiode. Die Kontingentierung richtet sich nur an Grossverbraucher mit einem Jahresverbrauch ab 100'000 Kilowattstunden.
Periodische Netzabschaltungen sind die wirksamste Massnahme zur Nachfragelenkung. Ziel ist es, in einer Situation, in der elektrische Energie nur noch beschränkt vorhanden ist, genügend Strom einzusparen, um eine angemessene Stromversorgung über längere Zeit aufrechtzuerhalten und Netzzusammenbrüche zu vermeiden. Sie sollten in einer Strommangellage nur als Ultima Ratio zum Einsatz gelangen. Nach Inkraftsetzung der Massnahme trennen die Verteilnetzbetreiber die Verbraucher in ihrer Region für jeweils einige Stunden (normalerweise ≤ 4 Stunden) alternierend vom Netz. Für sicherheitsrelevante Einrichtungen wie beispielsweise Blaulichtorganisationen oder die Wasserversorgung sind - sofern technisch möglich - Ausnahmen von dieser drastischen Bewirtschaftungsmassnahme vorgesehen.
Im Unterschied zu einem Stromausfall (Blackout) ist Strom in einer Strommangellage verfügbar, allerdings in reduziertem Mass. In einer Strommangellage übersteigt die Nachfrage nach elektrischer Energie wegen zu geringen Produktions-, Übertragungs- und/oder Importkapazitäten während mehrerer Tage, Wochen oder Monate das zur Verfügung stehende Angebot.
Der Bund informiert die Öffentlichkeit mittels Medienkonferenzen über die kritische Versorgungssituation. Zudem werden weitere Informationen auf der Webseite des Bundes aufgeschaltet und mittels verschiedener Kanäle verbreitet (z.B. AlertSwiss, Twitter). Werden Bewirtschaftungsmassnahmen wie Verbrauchseinschränkungen, Kontingentierungen oder Netzabschaltungen vom Bundesrat verordnet, informiert er die Öffentlichkeit über die entsprechenden Entscheide (analog Corona-Pandemie).
Grundsätzlich wird die Produktion elektrischer Energie mit dezentralen Energieerzeugungsanlagen weiter wie gewohnt vergütet. Vorbehalten bleiben anderslautende Vorgaben des Bundes im Krisenfall.