Mit der Inbetriebnahme des Kraftwerks fliesst in der Landquart zwischen Küblis und der Einmündung in den Rhein künftig zwar weniger Wasser, dafür kann der entsprechende Abschnitt von Schwall und Sunk, verursacht durch das Kraftwerk Küblis, befreit werden.
Die Restwassermengen werden so festgelegt, dass zusammen mit weiteren Massnahmen die Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Seeforelle aus dem Bodensee die Landquart wieder als Laichgebiet nutzen kann.
Untersucht werden nicht nur die Gewässer, sondern sämtliche Bereiche, die vom Projekt tangiert sind: Dazu gehören unter anderem Grundwasser, Landschaft, Flora und Fauna. Für grössere Wasserkraftanlagen werden die Untersuchungen und Abklärungen betreffend der Umwelt im Rahmen einer sogenannten Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Die erste Stufe der UVP mit den übergeordneten Umweltuntersuchungen wurde als Bestandteil des Konzessionsgenehmigungsgesuchs den Behörden zur Prüfung eingereicht.
Nach erfolgter Konzessionsgenehmigung durch die Regierung wird die zweite Stufe der Umweltverträglichkeitsprüfung angegangen. Dabei werden die detaillierten Massnahmen und Vorgaben zum Schutz der Umwelt während der Bau- und Betriebsphase ausgearbeitet.