Tarifprüfungsverfahren: Beschwerde gegen Teilverfügung abgewiesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 2. März 2022 eine Beschwerde von Repower abgewiesen. Die Beschwerde richtete sich gegen eine Teilverfügung, welche die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) im Zusammenhang mit einer Untersuchung zu den Energietarifen 2009 und 2010 erlassen hatte. Repower wird das Urteil sorgfältig prüfen und gegebenenfalls über weitere Schritte entscheiden.
Die ElCom erliess im Frühjahr 2020 eine Teilverfügung zu den Energietarifen von Repower aus den Jahren 2009 und 2010 (Medienmitteilung vom 9. April 2020). Gegen diese Teilverfügung beschritt Repower den Gerichtsweg (Medienmitteilung vom 19. Mai 2020). Der Untersuchung der ElCom konnte entnommen werden, dass Repower keine missbräuchlichen Stromtarife verrechnet hat. Gemäss ElCom hat Repower sogar nicht die vollen Kosten auf die Kunden in der Grundversorgung überwälzt. Strittig war aber, was mit in die Berechnungen der Energietarife der Grundversorgung eingerechnet werden soll.
Gegen die ursprüngliche Teilverfügung von 2015 erhob Repower beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde. Am 28. Juni 2018 hielt das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil fest, dass es in der Hauptsache die Auffassung der ElCom stützt und die Angelegenheit in einem Nebenpunkt zur Neubeurteilung an die ElCom zurückweist.
Am 4. September 2018 hat Repower beim Bundesgericht Beschwerde gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts erhoben, weil eine höchstrichterliche Klärung dieser offenen Grundsatzfrage in den Augen von Repower von allgemeinem Interesse ist. Am 8. Oktober 2018 entschied das Bundesgericht, zum jetzigen Zeitpunkt nicht auf die Beschwerde einzutreten. Damit musste sich die ElCom erneut mit dem Thema befassen und erliess am 6. April 2020 eine neue Teilverfügung in Bezug auf die Energietarife 2009 und 2010. Die Beschwerde von Repower gegen diese Teilverfügung wurde nun am 2. März 2022 vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Repower wird das Urteil sorgfältig prüfen und gegebenenfalls über weitere Schritte entscheiden.
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